Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – PassiEvents

TEIL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN & EVENTSERVICES

§ 1 Allgemeines & Geltungsbereich

  1. Für alle Geschäfte, Dienstleistungen (z. B. DJ-Service, Eventservice) und Lieferungen von PassiEvents (Inhaber: Pascal Bohinsky) mit dem Kunden (nachfolgend „Mieter“ oder „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
  2. Anderslautende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es handelt sich um Individualabreden. Unsere Bedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme des Mietmaterials oder mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung als angenommen. Abweichungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Angebot und Preis

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
  2. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Marienheide. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und diese auf Rechnungen nicht ausgewiesen.
  3. Transportkosten, Fracht, Porto oder spezielle Versicherungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis enthalten und werden gesondert berechnet.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.

§ 4 Besondere Bedingungen für DJ- & Eventservices (Overtime & Ausfall)

  1. Bucht der Auftraggeber PassiEvents für Dienstleistungen (z. B. als DJ), gilt die im Vertrag vereinbarte Spielzeit. Eine Verlängerung vor Ort („Overtime“) ist nach Absprache möglich und wird nach den im Angebot definierten Stundensätzen nachträglich berechnet.
  2. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass am Veranstaltungsort ein geeigneter und abgesicherter Stromanschluss sowie ausreichender Wetter- und Diebstahlschutz für das eingesetzte Personal und Equipment zur Verfügung stehen.
  3. Für den Fall der Vermietung von Material, bei dem PassiEvents das Personal stellt, gilt: Die Haftung von PassiEvents bei Totalausfall des Materials beschränkt sich maximal auf den anteiligen Tagesmietzins des jeweiligen Materials. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen grundsätzlich nicht.

TEIL II: BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG (VERLEIH)

§ 5 Mietgegenstand, Übergabe und Mängel

  1. Das Mietmaterial bleibt zu jedem Zeitpunkt das uneingeschränkte Eigentum von PassiEvents. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte sowie die Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
  2. Das Mietmaterial wird dem Mieter in einem ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Zustand überlassen. Der Mieter ist verpflichtet, das Material bei Übergabe unverzüglich auf Vollständigkeit und Funktion zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort bei Übergabe anzuzeigen.
  3. Ist der Mieter Unternehmer (B2B), sind auch später auftretende, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen; andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch kostenfreie Reparatur oder Bereitstellung von gleichwertigem Ersatzmaterial. Gegenüber Verbrauchern (B2C) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften für Mietverträge.

§ 6 Versand und Gefahrübergang

  1. Die Gefahr für die Mietgeräte (Verlust, Diebstahl, Beschädigung) geht mit der Übergabe (bzw. ab Verladen am Firmensitz) vollständig auf den Mieter über und endet erst mit der vollständigen Rückgabe an PassiEvents.
  2. Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers. Eine Transportversicherung erfolgt durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Mieters.
  3. Sollte PassiEvents die Bereitstellung des Mietmaterials unmöglich sein oder Leistungsverzug eintreten, so kann der Mieter bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit Schadenersatz nur wegen des unmittelbaren Schadens verlangen. Rücksendungen von Mietwaren ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis werden nicht angenommen.

§ 7 Haftung des Mieters & Schadensabwicklung

  1. Der Mieter haftet während der gesamten Mietzeit für alle Schäden an den Geräten, die durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder Dritte (z. B. Event-Gäste) verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Fehlstrom, Witterung (z. B. Regen) oder Diebstahl.
  2. Im Falle von Beschädigungen oder Verlust hat der Mieter die anfallenden Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert (Neuwert) zu ersetzen.
  3. Nach der Rückgabe werden alle Geräte geprüft. Festgestellte Mängel, Schäden oder extreme Verschmutzungen werden dem Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe gesondert in Rechnung gestellt.

§ 8 Mietzeit und verspätete Rückgabe

  1. Die vereinbarte Mietzeit ist verbindlich einzuhalten.
  2. Gibt der Mieter die Geräte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, ohne PassiEvents vorab rechtzeitig zu benachrichtigen, laufen die regulären Mietkosten weiter. Für jeden Tag der Verspätung wird die volle Miete als zusätzlicher Einsatztag berechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. wegen Ausfall eines Folgeauftrags) bleiben vorbehalten.

§ 9 Kaution

Eine Kaution wird nur erhoben, wenn dies im jeweiligen Mietvertrag oder Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 10 Stornierung und Ausfall (Stornogebühren)

Tritt der Mieter oder Auftraggeber vom Vertrag zurück (Stornierung), werden je nach Art des Auftrags folgende Stornogebühren auf den vereinbarten Gesamtpreis fällig:

1. Für reine Mietaufträge (Geräte-Verleih ohne Personal):

  • Bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei.
  • Ab 4 Wochen bis 1 Woche vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Preises.
  • Ab 1 Woche bis 48 Stunden vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Preises.
  • Weniger als 48 Stunden (1–2 Tage) vor dem Termin oder bei Nichtabholung: 100 % des vereinbarten Preises.

2. Für Dienstleistungs-Aufträge / Jobs (DJ-Service, Eventservice, Technik-Betreuung):

  • Bis zu 6 Wochen vor dem Veranstaltungstag: kostenfrei.
  • Ab 6 Wochen bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag: 30 % des vereinbarten Preises.
  • Ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag: 50 % des vereinbarten Preises.
  • Ab 2 Wochen bis 1 Woche vor dem Veranstaltungstag: 70 % des vereinbarten Preises.
  • Ab 1 Woche bis 24 Stunden vor dem Veranstaltungstag: 90 % des vereinbarten Preises.
  • Weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder am Eventtag selbst: 100 % des vereinbarten Preises.

TEIL III: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (B2B), ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz (Marienheide).
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift.

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